Inhalt
- Was ist Dienstrad-Leasing?
- Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?
- Was besagt die 0,25-Prozent-Regel?
- Wann ist die Überlassung steuerfrei?
- Was bedeutet das für Arbeitgeber?
- Welche Rolle spielt die Versicherung?
- Was passiert am Ende der Laufzeit?
- Worauf du beim Vertrag achten solltest
- Gehört ein Helm zum Dienstrad?
- Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Für wen lohnt sich Dienstrad-Leasing?
Was ist Dienstrad-Leasing?
Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dir als Beschäftigten, auch zur privaten Nutzung. Meist erfolgt die Finanzierung per Gehaltsumwandlung: Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, und der Arbeitgeber zahlt dafür die Leasingrate. Anbieter und Rahmenverträge unterscheiden sich. Dieser Artikel nennt keine Anbieter und gibt keine Empfehlung.
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung vereinbarst du mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttolohns künftig als Sachbezug gewährt wird, nämlich als Nutzungsrecht am Rad. Diese Vereinbarung gilt mit Wirkung für die Zukunft. Dein Bruttogehalt sinkt um die Leasingrate. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben, die auf dem Bruttogehalt beruhen. Gleichzeitig musst du den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung versteuern.
Die Folgen sind individuell. Ein niedrigeres Bruttogehalt kann sich auch auf Leistungen auswirken, die vom Bruttolohn abhängen, etwa auf Rentenansprüche. Frage deshalb bei der Personalabteilung oder bei der Krankenkasse nach, welche Auswirkungen das in deinem Fall hat.
Was besagt die 0,25-Prozent-Regel?
Für die Versteuerung der privaten Nutzung gilt bei Dienstfahrrädern eine Pauschale. Grundsätzlich wird monatlich 1 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Der Listenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für Fahrräder, die erstmals zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 überlassen werden, gilt ab 2020 nur ein Viertel dieses Werts. Das sind 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat. Die Freigrenze für Sachbezüge ist laut den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder (Erlass vom 9. Januar 2020) nicht anzuwenden.
Die Berechnung lautet also: Listenpreis (abgerundet auf volle 100 Euro) mal 0,25 Prozent, pro Monat. Dieser Betrag wird dem Bruttolohn zugerechnet. Die rechtliche Grundlage bilden die Bewertungsregeln des Einkommensteuergesetzes, insbesondere § 8 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, in Verbindung mit dem genannten Erlass. Für Selbstständige und Unternehmer gilt, dass die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, laut § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG außer Ansatz bleibt.
| Merkmal | Regel laut Erlass der Länder |
|---|---|
| Grundregel | 1 Prozent des abgerundeten Listenpreises pro Monat |
| Erstmalige Überlassung 2019 bis 2030 | Ab 2020 ein Viertel, also 0,25 Prozent |
| Maßgeblicher Preis | Unverbindliche Preisempfehlung inklusive Umsatzsteuer, auf volle 100 Euro abgerundet |
| E-Bikes über 25 km/h | Gelten als Kraftfahrzeug, dann Kfz-Bewertung |
| Freigrenze für Sachbezüge | Wird nicht angewendet |
Elektrofahrräder werden laut Erlass wie Fahrräder behandelt, solange sie verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten, also ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Unterstützt der Motor eine Geschwindigkeit über 25 km/h, gilt das Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug. Dann kommt die Kfz-Bewertung zum Zug. Das betrifft vor allem schnelle Pedelecs (S-Pedelecs). Wer ein solches Rad least, sollte die Regeln dafür gesondert klären.
Wann ist die Überlassung steuerfrei?
Nach § 3 Nr. 37 EStG sind Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Das ist bei der Gehaltsumwandlung in der Regel nicht der Fall, denn dort wird der geschuldete Lohn umgewandelt. Die Befreiung gilt außerdem nicht für Räder, die als Kraftfahrzeug einzustufen sind. Welche Variante bei deinem Arbeitgeber gilt, steht im Überlassungsvertrag und im Lohnsteuerabzug.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Auch Arbeitgeber haben Pflichten und Entscheidungen: Sie legen fest, ob und für wen sie Dienstrad-Leasing anbieten, schließen Rahmenverträge ab und rechnen den geldwerten Vorteil über die Lohnabrechnung ab. Als Beschäftigter kannst du nachfragen, ob ein Rahmenvertrag besteht und wer Ansprechperson ist.
Welche Rolle spielt die Versicherung?
Der Erlass der Länder regelt zur Versicherung nichts. In der Praxis hängt der Schutz vom Leasingvertrag ab. Prüfe vor dem Abschluss:
- Diebstahl: Ist das Rad gegen Diebstahl versichert? Gibt es Vorgaben zu Schloss und Abstellort?
- Schäden: Sind Unfall-, Sturz- und Vandalismusschäden abgedeckt?
- Verschleiß und Wartung: Ist ein Wartungspaket enthalten, und wer zahlt für Reparaturen?
- Selbstbeteiligung: Wie hoch fällt sie aus?
- Ersatz: Was passiert bei Totalschaden oder Verlust mit dem Leasingvertrag?
Bewahre Kaufbeleg und Rahmennummer auf. Wie du dein Rad vor Diebstahl schützt, erklärt unser Artikel Fahrrad-Diebstahl verhindern.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Am Ende des Leasingvertrags gibt es meist mehrere Möglichkeiten: Rückgabe, Übernahme des Rads oder Anschlussleasing mit einem neuen Rad. Was der Vertrag vorsieht, steht in den Bedingungen. Prüfe insbesondere:
- Zu welchem Preis kannst du das Rad übernehmen, und wie wird er berechnet?
- Gilt der Übernahmepreis als marktüblich? Liegt er unter dem Marktwert, kann die Differenz steuerliche Folgen haben. Kläre das vorab mit deiner Steuerberatung.
- Welche Kosten entstehen bei Rückgabe, etwa für Beschädigungen?
- Ist ein Anschlussleasing möglich, und zu welchen Konditionen?
Worauf du beim Vertrag achten solltest
- Vertragslaufzeit: Wie lange bist du gebunden? Was passiert bei einem Jobwechsel, bei Kündigung oder Elternzeit?
- Kosten: Welche Posten sind in der Rate enthalten (Leasing, Versicherung, Service)? Gibt es Zusatzkosten?
- Radwahl: Darfst du das Rad frei wählen, oder ist die Auswahl begrenzt?
- Nutzung: Darfst du das Rad auch im Urlaub oder im Ausland nutzen?
- Zubehör: Sind Schloss, Licht und Helm eingeschlossen?
Gehört ein Helm zum Dienstrad?
Zubehör lässt sich häufig in den Leasingvertrag einbeziehen. Ob das bei deinem Arbeitgeber möglich ist, klärst du vor Vertragsabschluss. Wenn du mit einem E-Bike pendelst, ist ein passender Helm sinnvoll. Eine Übersicht findest du in unserem Vergleich E-Bike-Helme.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Gehaltsumwandlung senkt das Bruttogehalt; der geldwerte Vorteil wird versteuert.
- Für erstmals überlassene Fahrräder gilt ab 2020 die 0,25-Prozent-Regel auf den abgerundeten Listenpreis.
- Schnelle Pedelecs über 25 km/h zählen als Kraftfahrzeug und werden anders bewertet.
- Versicherung, Wartung und Übernahme regelt der Leasingvertrag.
- Für eine persönliche Auskunft bist du bei Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe richtig.
Für wen lohnt sich Dienstrad-Leasing?
Ob es sich lohnt, hängt von deinem Steuersatz, dem Preis des Rads, der Laufzeit und den Vertragsbedingungen ab. Rechne deshalb mit konkreten Zahlen: Wie hoch ist die Leasingrate, wie stark sinkt dein Nettogehalt, wie hoch ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil, und welche Kosten kommen bei der Übernahme hinzu? Ein neutraler Weg ist, mehrere Angebote zu vergleichen und die Gesamtkosten über die Laufzeit zu betrachten.
- Frage deinen Arbeitgeber, ob ein Rahmenvertrag besteht.
- Lass dir die Gesamtkosten über die Laufzeit nennen.
- Rechne den geldwerten Vorteil mit der 0,25-Prozent-Regel nach.
- Kläre Versicherung, Wartung und Übernahmepreis.
- Hole bei Unsicherheit Rat bei einer Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe ein.
Häufige Fragen
Was bedeutet die 0,25-Prozent-Regel beim Dienstrad?
Für Fahrräder, die erstmals zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 überlassen werden, gilt ab 2020 ein Viertel der 1-Prozent-Regel, also 0,25 Prozent des abgerundeten Listenpreises pro Monat (Erlass der Länder vom 9. Januar 2020).
Was ist der Listenpreis?
Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers einschließlich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, auf volle 100 Euro abgerundet.
Gilt die Regel auch für schnelle Pedelecs?
Nein. Elektrofahrräder mit Motorunterstützung über 25 km/h gelten laut Erlass als Kraftfahrzeug, dann greift die Kfz-Bewertung.
Was passiert am Ende der Leasingzeit?
Das regelt der Vertrag: Rückgabe, Übernahme oder Anschlussleasing. Bei einem Übernahmepreis unter dem Marktwert kann die Differenz steuerliche Folgen haben. Kläre das mit deiner Steuerberatung.
Ist das Dienstrad automatisch versichert?
Das hängt vom Leasingvertrag ab. Der Erlass der Länder regelt die Versicherung nicht. Prüfe Diebstahl-, Schaden- und Wartungsleistungen vor Vertragsabschluss.
Quellen
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